Pseudonymuse schrieb am 14.08.2024 11:44:
Der deutschen Staatsanwalt muss das Urteil des EuGH vom Mai 2019 bekannt sein, nachdem sie nicht befugt ist einen EU-Haftbefehl auszustellen.
Insofern kann die Maßnahme "Haftbefehl gegen Ukrainer Wolodymyr Z." folgerichtig nur zum Schein erfolgt sein, ohne die Absicht das eigentliche Ziel zu erreichen. Die (Nicht)-Reaktion aus Polen bekräftigt diesen Umstand.
Darf man schlussfolgern, dass daherDie deutsche Staatsanwaltschaft stellt sich damit gegen den politischen Trend in Europa. Tatsächlich werden viele Sabotage- und Desinformationsaktionen der Ukrainer derzeit geduldet.
eine Illustration von Gratismut darstellt?
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Demnach sind in Deutschland ausschließlich Richter zur Ausstellung eines Haftbefehls befugt.