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  • Pseudonymuse

719 Beiträge seit 24.08.2015

Re: Internationaler Haftbefehl

andimar schrieb am 14.08.2024 11:01:

> Soweit ich weiß, darf die deutsche Staatsanwaltschaft dieses eben nicht

Korrekt. EuGH: (Bundes)Deutsche Staatsanwaltschaften keine "ausstellende Justizbehörde"

Ein Richter aber schon.

was offensichtlich hier nicht der Fall ist:

Trotz eines Europäischen Haftbefehls, der an Polen gerichtet wurde, blieb eine Reaktion der polnischen Behörden aus.

ggf. ein Blanko-Haftbefehl ohne Unterschrift des Richters?

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