andimar schrieb am 14.08.2024 11:01:
> Soweit ich weiß, darf die deutsche Staatsanwaltschaft dieses eben nicht
Korrekt. EuGH: (Bundes)Deutsche Staatsanwaltschaften keine "ausstellende Justizbehörde"
Ein Richter aber schon.
was offensichtlich hier nicht der Fall ist:
Trotz eines Europäischen Haftbefehls, der an Polen gerichtet wurde, blieb eine Reaktion der polnischen Behörden aus.
ggf. ein Blanko-Haftbefehl ohne Unterschrift des Richters?