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  • szul

mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2003

Wo hast du das denn her?

Pseudonymuse schrieb am 14.08.2024 11:44:

Der deutschen Staatsanwalt muss das Urteil des EuGH vom Mai 2019 bekannt sein, nachdem sie nicht befugt ist einen EU-Haftbefehl auszustellen.
Insofern kann die Maßnahme "Haftbefehl gegen Ukrainer Wolodymyr Z." folgerichtig nur zum Schein erfolgt sein, ohne die Absicht das eigentliche Ziel zu erreichen. Die (Nicht)-Reaktion aus Polen bekräftigt diesen Umstand.

Wo hast du das denn her?
Das ist so nicht richtig, wenn nicht sogar gezielte Desinformation.

Ja,
laut Urteil des EuGH darf die deutsche Staatsanwaltschaft
keine europäischen Haftbefehle erlassen.
Daher müssen sie derzeit von einem Richter unterzeichnet werden,
um sicher zu stellen, dass die entsprechende Unabhängigkeit gewahrt ist.

Die deutsche Staatsanwaltschaft ist leider nicht unabhängig.
Die Richter aber schon.

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