Nach meinem laienhaften Verständnis: Einen DNA-Strang erbt das Kind vom Vater, den anderen von der Mutter. Man kann die DNA des Kindes mit den auf dem Boot gefundenen Spuren vergleichen und so feststellen, ob der Vater an Bord war. Ähnlich wie ein Vaterschaftstest, nur daß man die Probe des Kindes nicht nur mit einer einzelnen des potentiellen Vaters vergleicht.
Eine Tatbeteiligung ist das natürlich noch nicht, man kann lediglich gegebenenfalls belegen, wo der Mann (oder irgend ein Gegenstand, auf dem er irgendwann und irgendwo seine DNA-Spur hinterlassen hat) irgendwann mal war.