Das ist einer der häufigsten Sätze in Krimis, und das ist auch gut so bei der Bundesanwaltschaft.
"Lass mal eine DNA-Probe machen" gehört schon zum guten Ton in Krimis, daher natürlich auch bei der Bundesanwalschaft.
"Nichts geht an die Presse" ist auch so ein Spruch der Kommissare.
Das macht mich schon stutzig bei der Bundesanwalsschaft. Denn das ist Kalkül.
Die Sprengung war im September 2022, die Untersuchung der Andromeda war im Januar 2023 und in vielen Medien, selbst in den Öffentlich Rechtlichen, wurde die Plausibilität angezweifelt. Für einen logisch denkenden Kommissar wird bei der DNA-Probe des Kindes die Frage auf, wieviele andere DNA waren auf der Andromeda?
Da man davon ausgehen muß, dass vor den sechs Personen schon andere Personen die Yacht gechartet haben, und sicher auch danach. Und wenn man dann noch davon ausgeht, dass die Yacht nicht nach jeder Charter klienisch rein gereinigt und desinfiziert wird, macht eine solche Presseveröffentlichung mit dem Kind nur Sinn um seinen vorgefertigten Verdacht zu erhärten.
Ich hoffe sie ermitteln weiter in alle Richtungen.