Nun, wenn Sie schon so genau und im Detail bleiben wollen, vorerst:
Wo habe ich einen Vorwurf erhoben?
Und, was den Tatbestand des Hochverates betrifft, da haben Sie recht. Also würde ich den Begriff "Hochverat" mit "Landesverat" ersetzen.
Für juristisch nicht so "Gebildete" wie Sie habe ich die Begriffe gegoogelt und das Ergebnis lautet wie folgt:
"Hochverrat ist ein Straftatbestand, der auf den gewaltsamen Umsturz im Innern gerichtet ist. Im Gegensatz zum Landesverrat, der die Sicherheit des eigenen Staates gegenüber ausländischen Staaten schwächt, zielt der Hochverrat auf den gewaltlosen Umsturz durch Maßnahmen im Innern mit Unterstützung von außen ab1. Ein klassisches Beispiel für Hochverrat ist der Versuch eines Staatsstreichs oder der Versuch, das Staatsoberhaupt zu ermorden1. Der Tatbestand des Hochverrats ist in Deutschland in den §§ 81-83a des Strafgesetzbuches geregelt1. In Österreich ist Hochverrat in § 248 des Strafgesetzbuches definiert."