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  • Frieder

mehr als 1000 Beiträge seit 24.07.2000

Wer meint Deutsche Staatsanwaltschaft würde da effektiv ermitteln...

der kennt § 146 GVG nicht:

"Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen."

https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__146.html

Wer also meint, ein Staatsanwalt würde in Deutschland Ermittlungen anstellen, bei denen die Regierung eventuell in Erklärungsnöte kommt, glaubt wohl noch an Osterhase und Weihnachtsmann.

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