der kennt § 146 GVG nicht:
"Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen."
https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__146.html
Wer also meint, ein Staatsanwalt würde in Deutschland Ermittlungen anstellen, bei denen die Regierung eventuell in Erklärungsnöte kommt, glaubt wohl noch an Osterhase und Weihnachtsmann.