Die Explosionsstellen liegen aber nicht in internationalen Gewässern, sondern in den ausschließlichen Wirtschaftszonen Schwedens bzw. Dänemarks. Dort haben die Küstenstaaten gewisse Hoheitsrechte, dazu gehört auch der Erlass von Befahrungsverboten. Die gab es ja auch aus Sicherheitsgründen so lange noch Methan aus den Leitungen strömte.