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  • drago2000

485 Beiträge seit 12.03.2014

keine Auskünfte aus Gründen des Staatswohls

Die Fragen der linken Bundestagsabgeordneten Sahra Wagenknecht nach Nato-Schiffen, die sich zum Zeitpunkt des Anschlags in der Gegend befanden, beantwortete die Bundesregierung so: Sie sei nach sorgfältiger Abwägung zu dem Schluss gekommen, dass Auskünfte aus Gründen des Staatswohls nicht erteilt werden können.

„Die erbetenen Auskünfte unterliegen den Restriktionen der Third Party Rule, die den internationalen Austausch von Informationen der Nachrichtendienste betrifft.“ Die Regel besagt, dass Geheimdiensterkenntnisse nicht transparent gemacht werden müssen.

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