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  • MuthAh

78 Beiträge seit 14.10.2009

Erwirken eines EU-weiten Haftbefehles durch den Generalbundesanwalt

Mein letzter Infostand ist, dass deutsche Staatsanwälte keinen EU-Haftbefehl erwirken können, weil die deutsche Staatsanwaltschaft nicht genügend unabhängig von der Politik ist.
"Die deutschen Staatsanwaltschaften sind nicht zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls befugt. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit der Begründung entschieden, dass sie keine hinreichende Gewähr für ihre Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive böten. Der Generalstaatsanwalt von Litauen biete hingegen eine solche Gewähr für Unabhängigkeit, so der EuGH mit Urteilen vom 27.05.2019 (Az.: C-508/18, C-82/19 und C-509/18)."
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/eugh-deutsche-staatsanwaltschaften-duerfen-keinen-eu-haftbefehl-ausstellen

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