MuthAh schrieb am 16.08.2024 09:09:
Mein letzter Infostand ist, dass deutsche Staatsanwälte keinen EU-Haftbefehl erwirken können, weil die deutsche Staatsanwaltschaft nicht genügend unabhängig von der Politik ist.
erwirken != ausstellen
Ausstellen muss in Deutschland ein Richter. Erwirken heißt nur, dass man bei der zuständigen Stelle etwas beantragt und genehmigt bekommt.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (16.08.2024 10:05).