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  • Michaela Schmidt

922 Beiträge seit 12.03.2004

Re: Erwirken eines EU-weiten Haftbefehles durch den Generalbundesanwalt

Der Text gibt einen Hinweis: Die Staatsanwaltschaft erwirkte bei einem Richter. Es sollten also hinreichende Verdachtsmomente vorliegen

Die deutschen Ermittler sammeln Belege

Der ausführlichere Text-Beitrag behauptet, der eigenen Recherche zufolge hätten die deutschen Ermittler um Generalbundesanwalt Jens Rommel in den vergangenen Monaten ausreichend Belege gesammelt, um bereits Anfang Juni (sic!) bei einem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof einen Haftbefehl gegen einen nunmehr ausdrücklich und namentlich bekannten Verdächtigen, den Ukrainer Wolodymyr Z., zu erwirken.

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