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  • Durkheim

mehr als 1000 Beiträge seit 17.08.2007

Re: "die autonome Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien"...

steinschlag (1) schrieb am 07.04.2022 16:32:

...ich unterstelle mal, die Gefängnisse liegen in Syrien.
Dann sollte man sie endlich der dort auch zuständigen syrischen Justiz übergeben.
Und zwar alle.
Und erst dann kann man anfangen sich z.B. über die Betreuung von einzelnen besonderts würdigen Gefangenen z.B. durch deutsche Ordensschwestern, Rechtsanwälte etc. Gedanken machen.
Alles andere ist doch eine durch nichts zu legitimierende Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates - und das wollen wir doch alle nicht.
Oder habe ich da die letzten Wochen was falsch verstanden?

Dem ist absolut nichts hinzuzufügen und genauso sollte man vorgehen, da wie von Dir erwähnt Syrien ein souveräner Staat ist und die ISIS Verbrecher gehören zunächst einmal vor syrische Gerichte und spielt dabei keine Rolle, ob es sich um ausländische oder inländische Straftäter handelt. Was für die PKK-Terrorbekloppten gilt, gilt natürlich auch für die PKK-Terrorbekloppten. Vor dem Gesetz müssen die Kriminellen gleich behandelt werden.

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