fuer wen macht maresch das eigentlich? aber irgendwo muss die kohle
herkommen, offenbar ist er down mit den TP Jungs. ich goenne es ihm
ja, ein leben als freischaffender autor ist sicher eine harte nuss.
zum text :
>„Nur durch Kampf“, schreibt Hegel in der Enzyklopädie der
>Wissenschaften, „kann […] Freiheit erworben werden; die
>Versicherung, frei zu sein, genügt dazu nicht; nur dadurch,
>dass der Mensch sich selber, wie andere, in die Gefahr des
>Todes bringt, beweist er auf diesem Standpunkt seine Fähigkeit
>zur Freiheit.“
§ 431 der encycl. paszt sicher gut in mareschs verschmittetes
weltbild, so ganz allein schneidet das old Hegel aber die pointe ab :
der geist bestimmt sich naemlich in §436 fort zum allgemeinen
selbstbewusztsein. das muss auch so sein, wenn ich die vernunft als
in sich prozessierendes substanz-subjekt (weltgeist) darstellen will,
die sich in den entwicklungsstufen des subjektiven, objektiven und
schlieszlich des absoluten geistes als bewusztes subjekt des
herausbildungsprozesses realisiert. denn : a) « dass gewalt und
tyrannei ein element des positiven rechts sein kann, ist demselben
zufaellig. » (rechtsphilosophie, § 3) das verhaeltnis von herr und
knecht, an dem sich die konservative anthropologistische
interpretation der phaenomenologie seit alexandre kojeve (auch ein
maresch vorbild) so gern zu laben scheint, widerspricht
offensichtlich diesem grundsatz.
« Der dem Knecht gegenüberstehende Herr war noch nicht wahrhaft frei,
denn er schaute im anderen noch nicht durchaus sich selber an. Erst
durch das Freiwerden des Knechtes wird folglich auch der Herr
vollkommen frei. » so ist es.
>Solange die Gerechtigkeitstheorie aber von den realen
>Leidenschaften der >Menschen absieht muss jene autonome
>Freiheit, die Honneth und Habermas meinen, abstrakt bleiben.
>Sie schwimmt, >wie ihr Kronzeuge Hegel wiederum in der
>Phänomenologie süffisant formuliert hat, „auf der Oberfläche.“
>Ihre Menschen sind immer schon modellierte Menschen, die sich dem
>dialogischen Prinzip unterworfen haben. Sie haben den
>souveränen Willen, den Herrn, der nach Selbstverzehr,
>Überwältigung und Vernichtung des Anderen verlangt, in
>sich „getötet“. Die Bewegung ihres Wissens, schreibt
>Hegel weiter, „berührt nicht die Sache selbst, nicht das
>Wesen oder den Begriff, und ist deswegen kein Begreifen.“
die realen leidenschaften! das ich nicht lache. lesen sie endlich
einmal ein paar seiten Marx, herr maresch! oder wenigstens zum anfang
das buch von alfred hirschmann, the passions and the interest. was
die leidenschaften betrifft, so gilt dasselbe, wie fuer die
interessen : sie sind ihrem inhalt, ihrer form und der mittel ihrer
verwirklichung nach gesellschaftlich vorgegeben - wenn man von ganz
primitiven trieben absieht, die freilich in ihrer spezifischen
auspraegung ebenso gesellschaftlich modifiziert werden.
selbiges gilt ebenfalls fuer den « souveraenen willen ». darueber
hinaus, hatte Marx nicht in der Kritik des Hegelschen Staatsrechts
angemerkt, in buergerlichen Verhaeltnissen ist das « Eigentum [...]
nicht, insofern ‹ mein Wille darin haust ›, sondern meine Wille ist,
insofern er im Eigentum liegt. Der Wille besitzt nicht, sondern er
ist besessen. »
wieso Hegel hier als Kronzeuge bezeichnet wird, ist mir ebenfalls
schleierhaft. was haben Habermas und Honneth mit Hegel zu tun?
herkommen, offenbar ist er down mit den TP Jungs. ich goenne es ihm
ja, ein leben als freischaffender autor ist sicher eine harte nuss.
zum text :
>„Nur durch Kampf“, schreibt Hegel in der Enzyklopädie der
>Wissenschaften, „kann […] Freiheit erworben werden; die
>Versicherung, frei zu sein, genügt dazu nicht; nur dadurch,
>dass der Mensch sich selber, wie andere, in die Gefahr des
>Todes bringt, beweist er auf diesem Standpunkt seine Fähigkeit
>zur Freiheit.“
§ 431 der encycl. paszt sicher gut in mareschs verschmittetes
weltbild, so ganz allein schneidet das old Hegel aber die pointe ab :
der geist bestimmt sich naemlich in §436 fort zum allgemeinen
selbstbewusztsein. das muss auch so sein, wenn ich die vernunft als
in sich prozessierendes substanz-subjekt (weltgeist) darstellen will,
die sich in den entwicklungsstufen des subjektiven, objektiven und
schlieszlich des absoluten geistes als bewusztes subjekt des
herausbildungsprozesses realisiert. denn : a) « dass gewalt und
tyrannei ein element des positiven rechts sein kann, ist demselben
zufaellig. » (rechtsphilosophie, § 3) das verhaeltnis von herr und
knecht, an dem sich die konservative anthropologistische
interpretation der phaenomenologie seit alexandre kojeve (auch ein
maresch vorbild) so gern zu laben scheint, widerspricht
offensichtlich diesem grundsatz.
« Der dem Knecht gegenüberstehende Herr war noch nicht wahrhaft frei,
denn er schaute im anderen noch nicht durchaus sich selber an. Erst
durch das Freiwerden des Knechtes wird folglich auch der Herr
vollkommen frei. » so ist es.
>Solange die Gerechtigkeitstheorie aber von den realen
>Leidenschaften der >Menschen absieht muss jene autonome
>Freiheit, die Honneth und Habermas meinen, abstrakt bleiben.
>Sie schwimmt, >wie ihr Kronzeuge Hegel wiederum in der
>Phänomenologie süffisant formuliert hat, „auf der Oberfläche.“
>Ihre Menschen sind immer schon modellierte Menschen, die sich dem
>dialogischen Prinzip unterworfen haben. Sie haben den
>souveränen Willen, den Herrn, der nach Selbstverzehr,
>Überwältigung und Vernichtung des Anderen verlangt, in
>sich „getötet“. Die Bewegung ihres Wissens, schreibt
>Hegel weiter, „berührt nicht die Sache selbst, nicht das
>Wesen oder den Begriff, und ist deswegen kein Begreifen.“
die realen leidenschaften! das ich nicht lache. lesen sie endlich
einmal ein paar seiten Marx, herr maresch! oder wenigstens zum anfang
das buch von alfred hirschmann, the passions and the interest. was
die leidenschaften betrifft, so gilt dasselbe, wie fuer die
interessen : sie sind ihrem inhalt, ihrer form und der mittel ihrer
verwirklichung nach gesellschaftlich vorgegeben - wenn man von ganz
primitiven trieben absieht, die freilich in ihrer spezifischen
auspraegung ebenso gesellschaftlich modifiziert werden.
selbiges gilt ebenfalls fuer den « souveraenen willen ». darueber
hinaus, hatte Marx nicht in der Kritik des Hegelschen Staatsrechts
angemerkt, in buergerlichen Verhaeltnissen ist das « Eigentum [...]
nicht, insofern ‹ mein Wille darin haust ›, sondern meine Wille ist,
insofern er im Eigentum liegt. Der Wille besitzt nicht, sondern er
ist besessen. »
wieso Hegel hier als Kronzeuge bezeichnet wird, ist mir ebenfalls
schleierhaft. was haben Habermas und Honneth mit Hegel zu tun?