eines Staates (als fossile Energieträger), die er rein theoretisch nur allein ausbeuten dürfte.
Z.B. wenn die Stromerzeugung aus Off-shore-Windanlagen sehr gewinnbringend wäre (gegenüber anderer Stromerzeugung) könnte der Staat sich dieses Geschäft vorbehalten.
Aber wahrscheinliche wären die Gewinne auch nach technologischer Optimierung der Windanlagen nicht vergleichbar mit den aus norwegischen Erdöl7-Erdgasfeldrn ( bei denen ja auch Kosten der Erschließung und Förderung auftreten, die die Erlöse etwas schmälern)