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  • Netzweltler

mehr als 1000 Beiträge seit 02.05.2012

Re: Dann zunächst mal das Steuerschlupfloch schließen

Wassiliboyd schrieb am 14.06.2024 15:00:

Netzweltler schrieb am 14.06.2024 12:52:

Und dieselbe Regelung einführen, die auch die USA haben. Demnach müssen auch Amerikaner, die im Ausland leben, Steuern in den USA entrichten.

Eine ähnliche Regelung würde auch Deutschland nützen.

Nur wer seine US-Staatsbürgerschaft aufgibt und ins Ausland zieht, ist von der "Exit-Tax" betroffen.

Richtig. Aber das ist ein anderes Gesetz.

Grundsätzlich muß jeder US-Bürger weltweit US-Steuern zahlen. Egal, wo er auf diesem Planeten lebt.

In Deutschland gibt es die Regelung schon, wobei man da nicht mal seine Staatsbürgerschaft aufgeben muss. Die Steuern fallen generell bei einer Unternehmensverlagerung an. Egal ob EU-Ausland (auch da wo es schon Steuerabkommen gibt) oder oder ausserhalb der EU. Die aktuelle Form der Wegzugsbesteuerung ist allerdings schon juristisch beanstandet worden.

Stichwort Ewigkeitsstundung.

https://www.bakertilly.de/news/detail/wegzugsbesteuerung-kommt-die-zinslose-stundung-wieder.html

Sie mischen da munter diverse Steuerfälle.

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