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Avatar von Wassiliboyd
  • Wassiliboyd

89 Beiträge seit 07.06.2024

Re: Dann zunächst mal das Steuerschlupfloch schließen

Dann bitte ich um genauere Informationen, ich bin in der Richtung auch nur ein Laie der sich sein Wissen ergoogelt. Gerade bei der dt. Wegzugsbesteuerung sah das relativ Eindeutig aus.
Bis 2022 gab es bei der dt. Wegzugssteuer die Ewigkeitsstundung, sprich die Steuern wurden erst entrichtet wenn die Unternehmensanteile auch wirklich veräußert wurden. Ab 2022 entfiel die Ewigkeitsstundung, dafür kaum ein Ratenzahlungsmodell. Setzt allerdings voraus das die Steuern schon vor einer Unternehmensveräußerung entrichtet werden müssen.

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