Demnach gelte es, die "Ambivalenz" zu beachten, dass der Staat ein Maß an Angst brauche
Dürfte völlig abzulehnen sein. Denn
Dem Grundgesetz ist eine Form der Errichtung einer Herrschaftsform, die auf die unterordnende Wirkung durch Angsterzeugung beruht, wesensfremd.
1 BvR 932/21
Und selbst bei genauester Lektüre vieler Kommentare zum GG ist dort nichts über solche Phantastereien zu lesen.
Umgekehrt wird ein Schuh daraus:
Im "entschiedenen Handeln" versteckt sich (…) die Idee, den immer spürbarer werdenden Vertrauensverlust mit autoritären Maßnahmen zu kompensieren.
Hannes Hofbauer, 2021
Es ist Herrschaftsangst, die als Angstherrschaft externalisiert wird auf der persönlichen Ebene.
Und das führt zur Erkenntnis:
Ist das Demokratie? Dann kann das weg! – In Anlehnung an Thorsten Kingreens Aufsatz „Ist das Kunst? Dann kann das weg!“
1 BvR 932/21
Lächerlich und infantil zu behaupten, nach über 200 Jahren der Aufklärung (libres et égaux en droits) bräuchte es einen Leviathan. Danke. Danke NEIN!