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  • Iggy P.

535 Beiträge seit 31.05.2016

Rechtsgrundlage

Auf welcher Rechtsgrundlage gibt der Verfassungsschutz des Bundes Informationen an die Landesämter weiter oder ist hier Gutdünken gesetzlich zulässig? Entfällt diese Rechtsgrundlage bei einer Regierungsbeteiligung der AfD? - Wohl eher nicht.

Also welche rechtlichen Freiheitsgrade hat das Bundesamt beim Zurückhalten von Informationen?

Ist es okay wenn die betreffenden Landesämter die des Bundes auch nicht mehr informieren oder gibt es hier eine Weisungsgebundenheit?

Diesen Fragen nachzugehen würde mehr Licht in die Vorgänge bringen.

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