Bei einem Mindestlohn von € 8,50 zahlt der Arbeitgeber einen
Arbeitgeberanteil an Sozialabgaben ca 20% also € 1,70.
Das macht einen Brutto Stundenlohn inclusive Arbeitgeberanteil
von € 10,20. Die € 2000,00 Vermittlungsprämie teilen wir nun
durch den korrigierten Stundenlohn (2000 / 10,2). Das ergibt
ca. 196 Stunden, die von der Vermittlungsprämie finanziert
werden können. Die 196 Stunden dividiere ich nun durch die
Anzahl der Monatsstunden (196 / 60). Das ergibt ca. 3,2 Monate.
Wenn ich jetzt Leiharbeitgeber bin, verkaufe ich die 196 Stunden
zu je € 16,00 zzgl. mwst (ich bin Billiganbieter) (196 * € 16) = € 3136.
Dazu addiere ich € 2000,00 von der Arge (3136 + 2000) = € 5136.
Für Rundungen und Schwankungen nehme ich als Ergebnis meiner
Rechung € 4800,00 für 3 Monate je Arbeitnehmer an. Das ergibt
für mich ein von allen Verpflichtungen befreites Einkommen von
je € 1600,00 monatlich je Arme Sau, die ich mir selbst oder meinem Komplizen
vermittele. Nach 3,2 Monat ist natürlich der Arbeitnehmer zu kündigen.
Geprüft von einer ehemaligen Personaldisponentin einer Leiharbeitsfirma
mit ca. 300 Leiharbeitnehmern.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (22.09.2014 14:35).