Sobald die Dienstleistung eines "Null-Euro-Arbeiters" bei einem Unternehmen erbracht wurde, müßte diese Leistung auch ordnungsgemäß versteuert werden, unabhängig, ob ein Geldbetrag ausbezahlt wurde oder nicht. Dieser wäre in diesem Fall nach einem durchschnittlichen Stundenlohn zu fakturieren und wäre natürlich steuerpflichtig! Unternehmen müßten vermutlich die Mehrwertsteuer, der Dienstleister aber sicher eine Einkommenssteuer entrichten. Da sollte das Finanzamt mal genauer hinschauen.