PippiLangstrumpf schrieb am Heute, 10:23:
Also ein Ausreiseverbot für wehrfähige Männer und das Verbot der Kollaboration mit dem Kriegsgegner sind jetzt definitiv nichts ungewöhnliches für ein Land, das militärisch angegriffen wird. Im Verteidigungsfall gibt es nun einmal auch Bürgerpflichten.
Das nennt man allgemein „Wehrpflicht“. Also die Pflicht, den Staat bei einem militärischen Angriff zu verteidigen. Russland nutzt seine Wehrpflichtigen, um ein Nachbarland anzugreifen.