Das Straf- und Zivilrecht kennt aus gutem Grund die Verjährung.
Je länger eine Tat zurückliegt, desto schwieriger ist die Beweisführung und vor allen Dingen auch die Entlastung des Tatsverdächtigen, denn mögliche Zeugen versterben oder können sich nach etlichen Jahren nicht mehr genau an irgendwelchen banalen Details erinnern.
Vor einigen Jahren wurde im Bereich der Pädophilie die Verjährungsregel geändert, da hier oft um Übergriffe gegen Schutzbefohlene, es um ein tatsächliches Abhängigkeitsverhältnis und die Unwissenheit der Kinder über die Strafbarkeit der Handlung geht.
Bei dem ganzen metoo-Quatsch sind die angeblichen Opfer aber alles Frauen, die zu dem Zeitpunkt der Tat volljährig waren und schon damals durch eine entsprechende Anklage die angeblichen Täter in eine sehr prekäre Lage hätten bringen können.
Diese Damen stellen sich jetzt aber offensichtlich auf eine Stufe mit Kindern und machen aus ihrem eigenen, schmutzigen Geschäft eine angebliche Zwangslage.
Weder in den USA, noch hier wird man zur Schauspielerei gezwungen.
Der Vergleich mit dem Pranger im Mittelalter ist daneben. Im Mittelalter war dies eine Strafe, die nach einer Verturteilung verhängt wurde. Hier geht es nur um üble Nachrede und die schmutzige Wäsche.
Sowohl ein Weinstein, als auch ein Wedel haben etlichen Schauspielerinnen vor den Kopf gestoßen, weil sie die Rolle eben mit einer anderen Frau besetzt und schlicht und ergreifend eine Jüngere genommen dafür genommen haben. So etwas kratzt natürlich ganz mächtig am Ego. (Insbesondere, wenn die Damen wirklich vorher diesen Leuten kräftig Honig ums Maul geschmiert hatten und vielleicht auch gefällig waren.)