deHotz schrieb am 16.12.2021 09:12:
Re: Nur Barvermögen dürfte einer Erbschaftssteuer unterliegen. Bei allem anderen
... wird man zum Verkauf genötigt.Mfg
So eine Regelung macht das Umgehen viel zu leicht.
Einfach irgendwas erwerben was unter der Regel nicht als "Barvermögen" gilt. Aktien, Gold, Kunst, Immobilien, NFTs, 1000 Möglichkeiten. Die Erben versilbern es dann wieder.
Ich sehe auch nicht wirklich das Problem bei "zum Verkauf genötigt". Mal realistisch: Wer (z.B.) eine 10 Mio Euro-Immobilie und dazu null flüssige Mittel dazu vererbt, der hat schon vorher etwas grob falsch gemacht - oder macht das mit Absicht um Steuern zu sparen.
Man muss halt ein bisschen vorausplanen. Aber wer entsprechendes Vermögen besitzt sollte dazu in der Lage sein.