im Steuerrecht usw. wurden über Jahrzehnte nicht angepaßt.
Beispielsweise die, ab der man seinen Gewinn nicht mehr per Überschußrechnung ermitteln darf, sondern eine um Größenordnungen komplexere und im Gegensatz zur EÜR praktisch in Eigenarbeit nicht machbare (E-)Bilanz+GuV-Rechnung abliefern "darf".
Das waren in grauer Vorzeit mal 50.000 Deh-Emm. In den 70ern/80ern, als das mal angepaßt wurde, war das alsa Jahresbrutto ein Betrag, mit dem man zwar nicht täglich die Sektkorken knallen lassen, aber doch einigermaßen gut auskommen konnte.
Wurde aber eben bis weit in die Nullerjahre hinein nicht angepaßt, und da war man mit 50kDehEmm bzw. 25kDraghi-Lügen Jahresbrutto bestenfalls noch eine arme Sau, die sich fragen sollte, wozu sie bei dem was da rauskommt überhaupt noch arbeitet.
Wurde dann iirc Ende Nullerjahre zwar mal auf 50kEUR erhöht, aber SOOO vom Hocker reißt einen das auch nicht.