xj12 schrieb am 16.12.2021 10:56:
Ich glaube du schaust zu weit nach "oben"
Ich sehe auch nicht wirklich das Problem bei "zum Verkauf genötigt". Mal realistisch: Wer (z.B.) eine 10 Mio Euro-Immobilie
Wieso 10 Millionen? Der TE hat folgendes geschrieben:
Dazu kommt, dass immer mehr Erben das Problem haben, z. B. beim Erben eines Hauses ihre Geschwister nicht in naher Zukunft ausbezahlen zu können, damit diese z. B. selbst Wohneigentum erwerben können. Bei höherer Erbschaftssteuer verschärft sich das weiter.
Einfaches Beispiel: mein Vater besitzt ein 70er Jahre Haus. Wert mittlerweile rund 700.000 Euro. Würden mein Bruder und ich nun erben und mein Bruder würde seinen Erbteil wollen, müsste ich ihm folglich 350.000 Euro überweisen.
Klar bekomme ich locker den Kredit - wenn wir aber nun sagen wir noch 200.000 Euro Steuern bezahlen, dann müsste ich 450.000 Euro aufbringen nur um das Haus zu halten - also 100.000 für die Steuer und 350.000 um meinen Bruder auszubezahlen.
Du unterschlägst in die Rechnung da sowohl Dein Vater als auch Du noch weiteres, flüssiges Vermögen besitzen dürften, das ebenfalls zur Ausbezahlung verwendet werden kann.
Es mag hier und da Fälle geben, wo ein Haus ohne jegliche sonstige Vermögensbestandteile an eben so mittellose Kinder vererbt wird. Aber ich ich kenne keine aus eigener Anschauung. Alle Eigenheimbesitzer in meinem Bekanntenkreis haben auch sonst noch einiges auf der hohen Kante, und die Kinder nagen selten am Hungertuch- schon gar nicht alle.
Ich halte das für ein konstruiertes Problem.
mein Bruder würde seinen Erbteil wollen
Das ist doch das eigentliche Problem hier. Selbst Wenn Dein Beispiel zutrifft: Ihr hab eben beide nur ein halbes Haus geerbt, nicht ein ganzes. Auch ohne Erbschaftssteuer kannst Du da wohl kaum erwarten dass Du ein ganzes Haus bekommst und Dein Bruder die Hälfte des Wertes extra obendrauf - woher auch? Also entweder einigt ihr euch, wie ihr jeder mit eurem halben Haus zurechtkommt, oder, wenn ihr das nicht könnt, dann müsst ihr es halt doch versilbern. Aber dann war euch der Erhalt des Hauses offensichtlich nicht sehr viel Wert, also ist es auch kein Verlust. Schuld daran ist dann aber nicht die Erbschaftssteuer, sondern eure Unfähigkeit euch zu einer anderen Lösung zu entschliessen.
Wenn man will gibt es schon Lösungen: Ihr könntet z.B. anteiligen Besitz am Haus halten und Du als Bewohner zahlst Deinem Bruder die Hälfte der Marktüblichen Miete, kosten für Instandhaltung werden geteilt.