pg_dump schrieb am 09.07.2018 20:18:
Wo steht es das eine humanitäre Organisation keine Öffentlichkeitsarbeit machen darf?
Im UN Pakt II (IPCCR), auch bekannt als die Internationale Konvention der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische Rechte.
Artikel 20
(1) Jede Kriegspropaganda wird durch Gesetz verboten.(2) Jedes Eintreten für nationalen, rassischen oder religiösen Hass, durch das zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt aufgestachelt wird, wird durch Gesetz verboten.
https://www.zivilpakt.de/internationaler-pakt-ueber-buergerliche-und-politische-rechte-355/