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  • Anubis197

mehr als 1000 Beiträge seit 14.11.2015

Re: Jede Art von Vergeltung ist völkerrechtlich grundsätzlich verboten.

Russischer Hacker schrieb am 09.07.2018 15:43:

Die großen Medien in Frankreich wie Deutschland äußerten zwar hier und da Zweifel an der Legitimität der Luftangriffe - sogar die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags sahen keine Deckung durch das Völkerrecht -, aber die regierungsamtliche, politisch beabsichtigte tendenziöse Anschauung, wonach die syrische Regierung mit allen Mitteln, also auch mit Giftgas, den "Volksaufstand" niederkämpft, blieb auch hier Leitprinzip der Berichterstattung.

Ganz so, wie es die Kanzlerin Merkel dem in Sachen Syrien folgsamen öffentlichen Orchester vorgeigt: "Der Militäreinsatz war erforderlich und angemessen, um die Wirksamkeit der internationalen Ächtung des Chemiewaffeneinsatzes zu wahren und das syrische Regime vor weiteren Verstößen zu warnen."

Selbst wenn, das "syrische Regime" einen Völkermord begehen würde und damit offen angeben würde, wäre ein Vergeltungsschlag immer noch nicht völkerrechtlich gedeckt gewesen.

Vergeltung und Rache. Das moderne Völkerrecht erkennt diese Kategorie als Begründung für eine militärische Intervention nicht an.

Ausnahmen von dieser Regel sind nur mit einem Mandat des UN-Sicherheitsrats möglich.

Deshalb haben auch die wissenschaftliche Dienste des Bundestags mit ihrer Bewertung gar nicht erst auf den OPCW Bericht gewartet ob es einen Giftgasangriff in Ost-Gouta tatsächlich gegeben hat. Das ist irrelevant. Selbst wenn, es gab kein Mandat des Sicherheitsrats. Rache kann nicht die Grundlage des Völkerrechts sein.

Ach ja, das Völkerrecht. Das Völkerrecht hilft hier nicht weiter. Ein Land KANN keinen völkerrechtsgemäßen Krieg führen, solange eine der Vetomächte dagegen ist. Dann gibt es kein UN-Mandat. Gleiches gilt auch andersrum. Der Angriff auf Syrien ist nicht völkerrechtswidrig, weil die Amis mit dem Veto dagegenstimmen können.
Das ganze System ist Unsinn...

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