Frank_Drebbin schrieb am 14.02.2021 16:24:
Scheint mir nicht so....
Das NetzDG hat sowohl Unterscheidungen bezüglich diversen Arten von Webseiten:
Zitat:"(1) Dieses Gesetz gilt für Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die dazu bestimmt sind, dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen (soziale Netzwerke). Plattformen mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, die vom Diensteanbieter selbst verantwortet werden, gelten nicht als soziale Netzwerke im Sinne dieses Gesetzes. Das Gleiche gilt für Plattformen, die zur Individualkommunikation oder zur Verbreitung spezifischer Inhalte bestimmt sind.
......
(3) Rechtswidrige Inhalte sind Inhalte im Sinne des Absatzes 1, die den Tatbestand der §§ 86, 86a, 89a, 91, 100a, 111, 126, 129 bis 129b, 130, 131, 140, 166, 184b, 185 bis 187, 201a, 241 oder 269 des Strafgesetzbuchs erfüllen und nicht gerechtfertigt sind.Hier der Volltext:
https://www.gesetze-im-internet.de/netzdg/BJNR335210017.html
Häh? Was hat der Geltungsbereich jetzt damit zu tun? Hab ich gesagt, dass das sich jetzt auf "Heise" bezieht oder auch nicht?
Twitter ist genauso "Privat" wie Heise es ist - nämlich gar nicht.
Du hast aber auf "PRIVATSEITEN" verwiesen und auf einen Unterschied von Privat und Öffentlich hingewiesen.
Heise und Twitter sind beide öffentlich und nicht Privat. Wenn du explizit Heise diskutieren wolltest, dann hättest du das evtl. mal erwähnen sollen.