Rob 1 schrieb am 14.02.2021 13:56:
So wie ich das sehe, stammt die Pressemitteilung von der "Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz" (BGV) und bezieht sich auf Angaben des RKI.
Ja. Da kommen die 246 Toten „mit“ Corona her.
Diese Quelle ist als Beleg untauglich. Gibts andere direkt von der Rechtsmedizin?
Ja, und zwar genau einen Satz weiter. Da steht dann das hier:
„Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 222 Personen die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt werden.“
Die Stadt hat also sowohl Daten des RKI als auch des Instituts für Rechtsmedizin am UKE veröffentlicht.