Pizuz schrieb am 15.02.2021 14:29
Diese Quelle ist als Beleg untauglich. Gibts andere direkt von der Rechtsmedizin?
Ja, und zwar genau einen Satz weiter. Da steht dann das hier:
„Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 222 Personen die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt werden.“
Die Stadt hat also sowohl Daten des RKI als auch des Instituts für Rechtsmedizin am UKE veröffentlicht.
Ja, aber diese Zahl habe ich auf der Seite des UKE nicht wiedergefunden.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die von Prof. Püschel stammen, der ja die Obduktionen durchgeführt hat, denn im Juni hat er folgendes Interview auf SWR-Leute gegeben:
https://www.swr.de/swr1/bw/swr1leute/klaus-pueschel-102.html