Rob 1 schrieb am 15.02.2021 16:26:
Pizuz schrieb am 15.02.2021 14:29
Diese Quelle ist als Beleg untauglich. Gibts andere direkt von der Rechtsmedizin?
Ja, und zwar genau einen Satz weiter. Da steht dann das hier:
„Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 222 Personen die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt werden.“
Die Stadt hat also sowohl Daten des RKI als auch des Instituts für Rechtsmedizin am UKE veröffentlicht.
Ja, aber diese Zahl habe ich auf der Seite des UKE nicht wiedergefunden.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die von Prof. Püschel stammen, der ja die Obduktionen durchgeführt hat, denn im Juni hat er folgendes Interview auf SWR-Leute gegeben:https://www.swr.de/swr1/bw/swr1leute/klaus-pueschel-102.html
Was hat Prof. em. Püschel denn gesagt? Ich find auf der Seite nur zwei Videos von jeweils einer halben Stunde Länge und werde die mir jetzt garantiert nicht anschauen, um da irgendwo einen Beleg für deine Aussage zu suchen. Frag doch einfach mal am UKE nach, mit Verweis auf die PM der Stadt Hamburg, ob die Zahlen so stimmen können. Bis dahin nehmen wir mal der Einfachheit halber an, dass die Pressestelle der Stadt Hamburg nicht lügt.
Im Übrigen stehen die Aussage, dass COVID-19 nach Obduktion todesursächlich sei und der Nachweis von Vorerkrankungen, an denen der Patient möglicherweise sowieso irgendwann verstorben wäre, nicht in dem Widerspruch, den du hier zu konstruieren versuchst. Wenn jemand eine schwere Not-Operation am offenen Herzen hat und während der OP der Sauerstoff und der Strom für die Herz-Lungen-Maschine ausfallen und der Patient auf dem OP-Tisch verstirbt, sagt man ja jetzt auch nicht, dass das jetzt auch egal sei, weil der Patient ja vielleicht in den nächsten Wochen oder Monaten ohnehin verstorben wäre.