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269 Beiträge seit 22.06.2006

Beide Fordern das gleiche ?

zobmi schrieb am 14. Juli 2006 10:58

> Neuzählung müsste es geben, wenn sich für das Gericht Hinweise auf
> einen massiven Betrug ergeben. Annullierung und Neuwahlen, wenn so
> gefälscht wurde, also die Akten aufgemacht und manipuliert werden,
> dass eine Neuzählung nichts bringt und nur ein gefälschtes Ergebnis
> bestätigen würde. So hab ich das vrestanden.

Hat nicht aber Obrador gerade Beispiele gebracht, die belegen sollen
das es Manipulationen (verschwundene Wahlzettel) gegeben hat ? Das
würde (so beweissbar) keine Neuauszählung, sondern Neuwahlen
bedeuten.

'Calderón sei nun zu einer partiellen Neuauszählung bereit, berichten
nun mexikanische Medien. Eine komplette Neuzählung sei aber "absurd
und illegal".'

Was ist der Unterschied zu dem was Obrador fordert ? Auch Obrador
will ca. 40 % der Stimmen nachzählen lassen bzw. kann nur für diese
40 % Argumente beibringen, die es vielleicht nötigmachen (siehe
Klage, die Forderung/Anschuldigung an sich, ist noch kein Beweis) 

mfg
darwin

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