Es ist nicht illegal die Akten zu öffen. Es ist illegal das ohne
Beschluss das zuständigen Gerichts zu tun, dass die ordentliche
Nachzählung anordnet. Entweder du kapierst nichts, oder willst nichts
kapieren.
Beschluss das zuständigen Gerichts zu tun, dass die ordentliche
Nachzählung anordnet. Entweder du kapierst nichts, oder willst nichts
kapieren.