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  • zobmi

mehr als 1000 Beiträge seit 25.03.2005

Bitte!

Es ist nicht illegal die Akten zu öffen. Es ist illegal das ohne
Beschluss das zuständigen Gerichts zu tun, dass die ordentliche
Nachzählung anordnet. Entweder du kapierst nichts, oder willst nichts
kapieren.
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