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  • zobmi

mehr als 1000 Beiträge seit 25.03.2005

Seht doch da,

Neuzählung müsste es geben, wenn sich für das Gericht Hinweise auf
einen massiven Betrug ergeben. Annullierung und Neuwahlen, wenn so
gefälscht wurde, also die Akten aufgemacht und manipuliert werden,
dass eine Neuzählung nichts bringt und nur ein gefälschtes Ergebnis
bestätigen würde. So hab ich das vrestanden.
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