selbst mit Rechtsbeugungen, wie wir an den an den Haaren herbeigezogenen Begründungen zur Verfassungsmäßigkeit des RBStV in den Urteilen des Verfassungsgerichts entnehmen können.
Ehemalige Verfassungsrichter sitzen auch gern in den Gremien der Rundfunkanstalten - und das Gutachten des Prof. Paul K. war ein teures Gefälligkeitsgutachen, wie er selber zugibt: "Ich habe zusammen mit den Rundfunkanstalten ein....", bezahlt durch veruntreutes Geld der Rundfunkteilnehmer, die gewiß kein Gutachten haben wollten, das im Ergebnis ihr Leben unter Drohungen mit Kontenpfändung und Gefängnis beschädigt.
Wir erinnern uns an die vielen Klagen vor vielen Gerichten: alle im Gleichschritt abgewiesen. Sollte doch ein Richter nach seinem Gewissen entschieden haben, kam sofort die höhere Instanz und kassierte das Urteil im (von den politischen Parteien?) gewünschten Sinne.
Die Gewaltenteilung ist abgeschafft, hier ist es zu besichtigen...
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