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  • Sloyment

115 Beiträge seit 06.05.2001

Geht am eigentlichen Problem vorbei

Der Rundfunk – sowohl Hörfunk als auch Fernsehen, egal ob öffentlich-rechtlich oder privat – hat sich seit mindestens 25 Jahren überlebt. Die jungen Menschen nutzen das nicht mehr, und die alten Zuschauer bzw. Zuhörer sterben weg. Das Ergebnis waren immer weniger GEZ-Einnahmen. Der ÖRR wäre also irgendwann pleite gewesen. Da der ÖRR aber bei vielen Politikern der Liebling ist und aus ihrer Sicht erhalten bleiben soll, wurde 2013 auf den Rundfunkbeitrag umgestellt.

Ein Beitrag ist nur dann verfassungsgemäß, wenn der Gegenstand des Beitrags für die Gruppe der Beitragszahler einen Vorteil darstellt. Daher wird behauptet, es gäbe einen Vorteil: die bloße Möglichkeit des Empfangs sei bereits ein Vorteil, weil man damit jederzeit auf das angeblich sehr vielfältige Programm zugreifen könne.

Diese Argumentation ist aber bloße Rhetorik. Es ist nicht wichtig, ob das Programm wirklich vielfältig ist und ob die Empfangsmöglichkeit wirklich ein Vorteil ist. Die Verfassungsrichter haben dies behauptet und damit geurteilt, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsmäßig sei. Das Urteil ist so ausgefallen, wie man es haben wollte, und dazu musste eine weltfremde, hanebüchene Argumentation an den Haaren herbeigezogen werden.

Wenn jetzt das Bundesverwaltungsgericht kommt und feststellt, der ÖRR sei nicht vielfältig genug, ist das völlig sinnlos, denn

…erstens hat das Bundesverfassungsgericht bereits sich darauf festgelegt, dass der ÖRR sehr vielfältig sei, und das Bundesverfassungsgericht steht über dem Bundesverwaltungsgericht,

…und zweitens bringt es auch nichts, den ÖRR zu mehr Vielfalt zu verdonnern, denn Menschen unter 50 werden sich auch dann keine Glotze in die Bude stellen. Das Medium Rundfunk ist nicht mehr zeitgemäß. Die Diskussion um Vielfalt ignoriert diesen Fakt.

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