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Der Rundfunkbeitrag werde nach Auffassung der Richter in München ausschließlich als Gegenleistung erhoben: "für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs".
D.h. wenn ich die Möglichkeit habe, beim Bäcker Brötchen zu holen, kann er auch pauschal von mir Zwangsabgaben kassieren, obwohl mir seine Waren gar nicht schmecken und ich sie niemals haben will? Tolles Geschäftsmodell.
Und wie ist denn die "Grundversorgung" definiert? Gehören da die Millionenausgaben für irgendwelche Sportereignisse dazu? Und die zahlreichen lokalen Sender? Oder würden vielleicht drei, vier bundesweite Sender mit einem _grundlegenden_ Angebot z.B. mit _neutralen_ Nachrichten, Bildung, was für Kinder und ggf. etwas Kultur reichen?
Ich glaube, solche Fragen will man beim ÖR gar nicht hören bzw. hat sie sich schon selbst definiert. Mit Grundversorgung hat das genau nichts mehr zu tun, dort will man ausnahmslos in allen Sparten mitmischen.
Wer sich ein Angebot ausdenkt und dann nach eigenem Ermessen die Kosten dafür vom Zwangsgebührenzahler einfordern kann macht das natürlich anders als jemand, der ein vorgegebenes Budget hat. Sparen? Warum denn, wenn's auch so geht?
Zusätzlich zu den Gebühren gibt's ja noch die Werbeeinnahmen. Gerne auch im Abendprogramm als "Sponsoring" oder "zufällig" mit eingeblendet, natürlich ohne Absicht.
Es gibt sinngemäß das Sprichtwort: "Wer die Musik zahlt bestimmt, was gespielt wird".
Für den ÖR gilt: "Wer bestimmt was gespielt wird definiert, daß andere dafür zu zahlen haben".
Warum verdient ein Intendant des ÖR mehr als der Bundeskanzler? Vermutlich wegen der Reichweite der verbreiteten Propaganda, da ist das natürlich völlig angemessen.
Wieso ist der britische BBC, mit deutich weniger Budget ausgestattet, deutlich anspruchsvoller, was das Programm angeht? Werden dort keine ausgedienten Politiker/Beamten verklappt? Gilt dort keine staatlich garantierte Selbstbedienungsmentalität?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (13.06.2024 12:47).