Ansicht umschalten
Avatar von jc1
  • jc1

mehr als 1000 Beiträge seit 16.07.2012

Sieht man sich die Argumentationskette ...

MxMan schrieb am 13.06.2024 10:34:

Keine Frage, es bestehen sehr viele Gründe für Fatalismus. Doch dieser Revisionszulassungsbeschluss zeigt, dass es zumindest nicht mehr ganz so einfach einfach weitergeht. Die Klage bleibt natürlich "im System", gerade deswegen kann das Gericht das auch nicht einfach unbehandelt lassen. Schlimm genug, dass die Vorinstanzen dies taten.
Das bestehende System ist jedenfalls, so wie es ist, aus dem Ruder gelaufen und erstmalig gerade nicht mehr vollinhaltlich sakrosankt. Und ein "zurück zur einst angedachten Ausgewogenheit" gerät dann doch vielleicht zu einem konsequenterem "vorwärts für ein anderes unbelastetes System".
Das ist eine nüchterne Analyse, von mir aus kann das komplett weg. Bürgerfunk aller Schattierungen, beispielsweise wie in Italien, können die "gesellschaftlichen Kräfte" heute alle leicht selber machen. Wobei die Frage ist, ob man Rundfunk in Zeiten interaktiver Kommunikation überhaupt noch "braucht". Zur Zeit wohl zumindest noch aus Gewohnheit der älteren Semester. Wir sind ja nicht alleine auf dieser Welt.

...der Jurisdiktion an, die wundersamerweise stets die Beitragspflicht für bundesrepubikanische Meldeadresseninhaber bejaht, müßte man sich fragen, wann endlich der Heise-Verlag u.a. als Betreiber von telepolis nebst Diskussionsforen mit ebendenselben Argumenten ebenso in den Genuß derartiger Zwangszuwendungen kommen sollte. Die juristisch anspruchserhebliche Gelegenheit zur Kenntnisnahme hat jeder, der sich - wie auch immer - "Zugang zum Internet" verschaffen kann. Der rss-Feed verschafft jedem mit "digitalem Endgerät" genauso tagesaktuell Überblick über die neuesten "Säue, die durch den politischen Tagescours getrieben werden". Sogar im Ausland.
Man kann auch andersrum fragen: Wieso kriegt Heise das gebacken so ganz ohne "Beitragsservice" und der öRR nicht? Weil er für Reportagen vom Trachtenfest in Hintertupfing niemanden hinbeordern muß?

Bewerten
- +
Ansicht umschalten