Das damalige Urteil des BVerfG war dermaßen schlecht (Das Abwehrrecht des Einzelnen gegen den Staat wurde in ein Anspruch des Staatsnahen Rundfunks gegen den Einzelnen verdreht), dass wir einen neuen Versuch durchaus noch einmal unternehmen können. Und den Richtern wird es schwerer fallen, offen gegen das Volk zu urteilen, als gegen ein anderes politisches Organ.