Nach dem Ende des 2. Weltkrieges waren alle Medien unter Kontrolle der vier alliierten Siegermächte.
1949 fand die erste Bundestagswahl statt und Konrad Adenauer wurde für die West-Zonen, der erste Bundeskanzler.
Konrad Adenauer war der Ansicht, daß die Medien nicht unter alliierter Kontrolle gehören sollten und daß hier eine demokratische Kontrolle notwendig sei. Mit der Einführung der Rundfunkräte der einzelnen Landesrundfunkanstalten und der bundesweiten Rundfunkanstalten sitzen Vetreter der gewählten Landesparlamente und des Bundestages in diesen Gremien.
Heute liegt der Anteil der Sitze von Parteimitgliedern bei 32%.
Der Anteil der staatstragenden Parteimitglieder liegt bei 31%.
Auch wenn das Bundesverfassungsgericht urteilte (März 2014), daß der Anteil der staatstragenden Mitgliedern in Rundfunkräten 33% nicht überschreiten darf, ist Staatsferne auf diese Weise nicht zu gewährleisten.
Für Medien, denen auch die Aufgabe zugedacht ist, den Regierenden genau auf die Finger zu schauen, ist es nicht tragbar, wenn diejenigen die sie kontrollieren sollen, in den Kontrollgremien genau dieser Medien vertreten sind.
Hier geht das Parteienprivileg des GG definitiv an der Notwendigkeit vorbei, auch im Bereich Informationsfreiheit die Bürger vor dem Eingriffen von Staatsorganen zu schützen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (13.06.2024 17:23).