kma schrieb am 13.04.2024 22:53:
Bis auf den letzten Satz gehe ich mit. Er sollte einen gesellschaftlichen Auftrag erfüllen und staatsfern sein.
Der Auftrag des Rundfunks ist im Rundfunkstaatsvertrag festgelegt. Die Interpretation des Vertrags ist Sache der zuständigen Behörden.
Anders läßt sich ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk gar nicht organisieren.