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  • vantast64

mehr als 1000 Beiträge seit 04.10.2011

Erhebliche Verstöße gegen das Grundgesetz

Der bürgerfeindliche RBStV ist ein Bespiel für fehlende Gewaltenteilung und fehlenden Rechtsstaat, das BVerG hat sogar die Landesparlamente in Sachen Rundfunk zu Abnickvereinen degradiert, so wichtig ist den Politikern der öffentliche Rundfunk, aber nach Artikel 38 GG: Abgeordnete (auch der Länder) sind als Vertreter des ganzen deutschen Volkes weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen, das hat das BVerfG auf Wunsch der Politik jetzt umgedreht, die KEF bestimmt nun, wo’s lang geht.
Die Argumente des BVerfGs sind unglaubhaft. Besonders bedrückend ist die Einmütigkeit der Richter in der Urteilsfindung. Artikel 5 stellt nur Forderungen an den Rundfunk, es gibt keine Pflichten des Bürgers! Das BVerfG hat Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 auf den Kopf gestellt: von den Pflichten des Rundfunks zur Zahlpflicht des Bürgers, nur, um die Finanzierung des Rundfunks IRGENDWIE zu begründen.
Es gibt viele Anzeichen für Staatsversagen, Rechtsmißbrauch, daß Politik, Justiz und Rundfunkanstalten in einer konzertierten Aktion den RBStV durchzogen, obwohl es viele ablehnende Stimmen von unabhängigen Juristen gab.
Die Rundfunkanstalten kauften sogar einen FRAMING-Lehrgang, um die Bürger eleganter belügen zu können.
So sagt das Gutachten des Bundestages, daß der RBStV das Grundgesetz verletzt, das des Finanzministeriums sagt, daß es auch "freiheitliche Alternativen" gäbe.
Nur hätte man da weniger Zahler und Zuhörer. Die Wichtigkeit des Rundfunks für die Politik erkennt man an den drakonischen Strafen, die Nichtinteressierte treffen, vom Gefängnis bis zum Ruin des bürgerlichen Lebens, das BVerfG hat nichts dagegen, es macht, wie alle hiermit befaßten Gerichte, im Gleichschritt mit.

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