Ja, sagt das Verfassungsgericht mit seinen hilflosen Argumenten, die nur dazu dienten, IRGENDWIE den Rundfunk als besonders wichtig für unseren Staat zu bewerten, obwohl vor 2013 davon nie etwas berichtet wurde und die Teilnahme noch freiwillig war.
Man beachte spaßeshalber die Begründung des Gerichts zum Artikel 5 GG, wo die Richter den Artikel 5 mit an den Haaren herbeigezogenen Argumenten klandestin erweitert haben, war ebenfalls vor 2013 nicht aktuell. Ein Urteil auf Bestellung der Politiker: aufsteigende brauchen den Rundfunk, um bekannt zu werden, etablierte zum Machterhalt.
Der RBStV ist verfassungswidrig, das Verfassungsgericht weiß das,
aber sein bestelltes Urteil ist nun Gesetz.
Tucholsky hätte hier gesagt, "daß das Verfassungsgericht wohl auch Kreuzworträtsel mit Gewalt löst".