... und dem Versorger mitteilen, weil andernfalls ihr Verbrauch bis zum 30.6. geschätzt werden wird"
Na und?
Geschätzter Verbrauch könnte unter Umständen auch von Vorteil sein, z.B. wenn man im Winter einen höheren Verbrauch hat als im Sommer und die Jahresablesung vor dem Winter geschieht.
Dann bekommt man rückwirkend die EEG-Umlage abgezogen ;-)