Rainald Koch schrieb am 11.12.2019 21:01:
Reden wir von Strafen für Personen oder für Firmen?
Wem schadest Du, wenn Du einer Person 10 von 20 Millionen wegnimmst? Sie deinvestiert 10 Millionen und beendet damit womöglich eine gesunde Firma oder ein aussichtsreiches Startup, behält aber viel mehr als das Hungertuch. Imho angemessener ist Freiheitsstrafe.
Ach komm, ist das Dein Ernst?
Für Firmen gibt es keine sinnvolle Obergrenze. Für manche sind 10 Mrd. Peanuts. Heute morgen:
Mit dem Börsengang kam Aramco sogar auf eine Bewertung von 1,88 Billionen Dollar und war damit mehr wert als das bislang wertvollste Unternehmen, der Tech-Riese Apple, der eine Börsenbewertung von 1,2 Billionen US-Dollar hat.
https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/aramco-ipo-groesster-boersengang-aller-zeiten-voller-erfolg-aramco-aktie-mit-maximalen-gewinnen-apple-als-wertvollstes-unternehmen-abgeloest-8304572
Bei AGs hat man ja zum Glück die Börsenbewertung. Warum also nicht an dieser die Höhe der Strafe festmachen?
Gruss cronos