Norbert Münster schrieb am 11.12.2019 16:22:
Und für diese müssen nachweislich Vorschriften verletzt worden sein oder grob fahrlässig oder mit Absicht gehandelt worden sein.
Wenn ein A-Kraftwerk hochgeht, an der deutschen Grenze welches dem französischen Staat gehört, kannst du dir sicher sein, dass dies niemals festgestellt wird.
Die Mängel beim Kernkraftwerk Fessenheim sind ja bekannt, die Verantwortlichen teilweise auch, aber es gibt sich widersprechende Gutachten angesichts derer am Ende eine Person über die Zulassung zur Wiederinbetriebnahme entscheidet. Die eine Person ist bekannt, aber eigenlich nur dann schwer zu bestrafen, wenn Schmiergeld geflossen ist.