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  • Lady Mondegreen

mehr als 1000 Beiträge seit 08.04.2019

Re: Unternehmensstrafrecht

klarobello schrieb am 11.12.2019 16:40:

Freitsstrafe bekommt der, der bei aufmerksamer Arbeit das Unglück hätte verhindern können.

Im Prinzip also spätestens die Personalabteilung. Gut, damit kann ich leben.

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