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  • Teletrabi

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Organisationsverschulden und Auswahlverantwortung...

klarobello schrieb am 11.12.2019 16:40:

Freitsstrafe bekommt der, der bei aufmerksamer Arbeit das Unglück hätte verhindern können.

...existiert in Deutschland in der Realität doch nur in Bangemach-Vorträgen von Wald- und Wiesen-Sicherheitsbeauftragen, die man pro forma so braucht.
Zeig mir mal reale Verurteilungen... Selbst fahrlässigste Todesfälle werden doch als unvermeidbares Unglück angesehen, sobald man nicht mehr ganz konkret der untersten Hierarchie ein Versagen vorwerfen kann.

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