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  • SvenV

mehr als 1000 Beiträge seit 21.12.2016

Prüfung bei ausländischen Staatsangehörigen

Die meisten Punkte hören sich ganz vernünftig an. Allerdings macht mich der genannte Punkt stutzig. Wie soll das gehen? Wenn etwa ein Deutscher in Österreich arbeitslos wird, bekommt er zunächst einmal Arbeitslosengeld, eine Versicherungsleistung.

Läuft das aus, hätte er u.U. (kein Vermögen etc.) Anspruch auf Notstandshilfe. Läuft die aus, bleibt die Bedarfsorientierte Mindestsicherung. Diese ist vergleichbar mit dem ALG2 in Deutschland. Einen Anspruch auf ALG2 haben Deutsche im Ausland aber nicht.

Dies sollte eigentlich auch der Regierung in Österreich bekannt sein, es steht schließlich im deutschen Gesetzestext, der scheinbar auch mit dem EU Recht vereinbar ist? Was also soll da noch geprüft werden? Ist das in anderen Ländern etwa anders?

Zahlt Österreich die Mindestsicherung Österreichern, die im Ausland leben? So ganz plausibel ist mir das Ganze nicht?

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